Häufig gestellte Fragen

Welche Zielgruppen sollen angesprochen werden?

Welche Zielstellungen sollte das Projekt verfolgen?

Woher bekomme ich einen Projektantrag?

Was muss zusätzlich zum Grundantrag abgegeben werden?

In welcher Höhe können Gelder maximal beantragt werden?

Was passiert, wenn der Antrag abgegeben ist?

Was ist der Begleitausschuss?

Welche Projektausgaben sind förderfähig?

Sind sozialversicherungspflichtige Personalausgaben abrechnungsfähig?

Müssen Eigenleistungen erbracht werden?

Können auch Projekte für die Folgejahre 2009/2010 beantragt werden?


Welche Zielgruppen sollen angesprochen werden?

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Welche Zielstellungen sollte das Projekt verfolgen?

Projekte müssen der Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes dienen. Entsprechende Zielstellungen sind aus dem Aktionsplan ableitbar. Projekte sollen insbesondere nachhaltige Wirkungen erzielen. Näheres finden Sie unter der Rubrik Ziele.

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Woher bekomme ich einen Projektantrag?

Projektanträge finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik Formulare. Zudem ist er bei der Lokalen Koordinierungsstelle erhältlich. Siehe Kontakt

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Was muss zusätzlich zum Grundantrag abgegeben werden?

Neben dem Grundantrag sind zusätzlich ein detaillierter Kostenplan sowie ein Programmablauf vom Projekt einzureichen. Sie sind integraler Bestandteil des Projekantrages auf dessen Basis der Begleitausschuss eine Entscheidung trifft.

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In welcher Höhe können Gelder maximal beantragt werden?

Projekte können maximal mit 20.000 Euro unterstützt werden. Diese Summe bezieht sich auf das Projekt. Projekte die über die Jahreswende konzipiert sind, können nur für das laufende Jahr Gelder beantragen. Das Projekt ist dementsprechend konzeptionell und finanziell zu teilen. Im neuen Jahr kann ein erneuter Antrag im Rahmen der Maximalsumme gestellt werden.

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Was passiert, wenn der Antrag abgegeben ist?

Der Antrag ist bei der Lokalen Koordinierungsstelle einzureichen. Diese prüft den Antrag auf Vollständigkeit. Anschließend wird der Antragssteller zur nächsten Sitzung des Begleitausschusses eingeladen, in der er sein Projekt präsentiert und für Fragen der Mitglieder des Begleitausschusses zur Verfügung steht. Im Falle einer positiven Entscheidung durch den Begleitausschuss ergeht dem Antragssteller ein Zuwendungsbescheid durch den Landkreis Elbe-Elster.

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Was ist der Begleitausschuss?

Der Begleitausschuss entscheidet über die Einzelprojekte und wirkt an der Fortschreibung des Lokalen Aktionsplanes mit. Er setzt sich aus Vertretern der Zivilgesellschaft; des Kreispräventionsrates des Landkreises Elbe-Elster und der Kreisverwaltung zusammen.

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Welche Projektausgaben sind förderfähig?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf der Grundlage der "Allgemeinen Nebenstimmungen zur Projektförderung" (Anbest-P). Alle Fördergelder sind projektgebunden und dienen ausschließlich der Durchführung des Projektes. Förderfähige Sachausgaben können u.a. sein:

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Sind sozialversicherungspflichtige Personalausgaben abrechnungsfähig?

Abgrenzte Personalausgaben (SV-pflichtig) können anteilig bei Projektträgern anerkannt werden. Ein Nachweis dieses Anteils erfolgt über den Stundennachweis. Eine Abrechnung ist auf der Basis dieses Stundenanteils (förderfähig ist der entsprechende Anteil am Arbeitgeberbrutto) und den entsprechenden Gehaltsbelegen durchzuführen.

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Müssen Eigenleistungen erbracht werden?

Eine Kofinanzierung der Projekte ist grundsätzlich erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Wenn im Rahmen des Projekte Eigen-oder Drittmittel eingesetzt werden, müssen diese entsprechend im Grundantrag und den Beleglisten vermerkt werden.

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Können auch Projekte für die Folgejahre 2009/2010 beantragt werden?

Eine Förderung von Projekten bis 2010 ist abhängig von weiteren Zuwendungen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

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